Gemeinderat beschliesst den Kauf der Liegenschaft Dorfstrasse 34, Engelrank

04.10.2018

Der Gemeinderat hat sich zum Ziel gesetzt, aktiv an der Gestaltung des Dorfkerns mitzuwirken. In der Gesamtbetrachtung der Gestaltungsmöglichkeiten in der unmittelbaren Umgebung der Dorfstrasse 34 (Kirche, Jugendraum) will sich der Gemeinderat Optionen sichern, damit wichtige Leitplanken von der Gemeinde Berg SG selbst bestimmt werden können. Dies sind zwei prioritäre Gründe, warum sich der Gemeinderat für den Kauf der Liegenschaft entschieden hat, weitere sind:

- Bewusste Beibehaltung des Engelrankes als verkehrsberuhigende Massnahme für die Dorfstrasse mit der Möglichkeit zur Ausgestaltung und Erhöhung der allgemeinen Verkehrssicherheit, insbesondere für Fussgänger

- Wohnraum für Migrantinnen und Migranten

- Vermietung des nicht von der Gemeinde beanspruchten Wohnraumes an Externe

 

Unter Berücksichtigung dieser Aspekte ist der Gemeinderat der Meinung, dass der Erwerb der Liegenschaft Dorfstrasse 34 (oder Grundstück Nr. 127) mehreren wichtigen Anliegen Rechnung trägt. Neben der Betrachtung aus verkehrstechnischer Sicht ist der Tatsache Gewicht beizumessen, dass in der Gemeinde knapper Wohnraum für Migrantinnen und Migranten zur Verfügung steht. Jede Gemeinde ist verpflichtet eine bestimmte Anzahl an Asylsuchenden aufnehmen, Wohnraum zur Verfügung stellen und für die Integration besorgt zu sein. Es ist vorgesehen, die Wohnung, welche bis jetzt als Wohnraum für die Asylsuchenden gemietet wurde, zu kündigen.

 

Die Liegenschaft an der Dorfstrasse 34 verfügt über drei 4.5-Zimmerwohnungen, zusätzlich sind Parkplätze verfügbar. Es handelt sich dabei um eine Fläche über 315m2 (Gebäude 114m2, übrige befestigte Fläche 62m2, Gartenanlage 138m2). Der Kaufpreis beträgt Fr. 820'000.00. Die Finanzierung erfolgt über einen Finanzierungskredit zum Zinssatz von 0.89 %, Laufzeit über 10 Jahre. Mit dieser Finanzierungsmöglichkeit fallen die Wohnkosten Asylwesen für die Politische Gemeinde bedeutend tiefer aus als mit der bisherigen Lösung. Da nicht alle Wohneinheiten von der Gemeinde beansprucht werden, ist mit der Vermietung des übrigbleibenden Wohnraumes mit einem Gewinn zu rechnen.

 

Dem Gemeinderat Berg SG stehen gemäss Gemeindeordnung folgende abschliessende Finanzbefugnisse zu:

- Beschlussfassungen über den Erwerb von Grundstücken bis und mit einem Kaufpreis von Fr. 500'000.00 je Fall, höchstens CHF 1’000'000.00 je Jahr

 

Der Gemeinderat unterstellt dem fakultativen Referendum Beschlüsse über:

- Erwerb von Grundstücken mit einem Kaufpreis bis Fr. 1'000'000.00 je Fall, soweit nicht der Gemeinderat abschliessend zuständig ist.

 

Somit untersteht dieses Geschäft gemäss Art. 23 Abs. 1 lit. d Gemeindegesetz in Verbindung mit Ziffer 4.1 des Anhangs "Finanzbefugnisse" der Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Sollte das Referendum ergriffen werden, kann der Kauf nicht durchgeführt werden, da auf Seite der Verkäuferschaft eine Rückzugsoption im Kaufvertrag angemerkt wurde.