Geplante Aufhebung Überbauungsplan Erlen

14.06.2022

Der Überbauungsplan Erlen beinhaltet besondere Bauvorschriften sowie Baulinien welche bei der Planung des Quartiers Erlen hilfreich waren und eine einheitliche Bauweise sicherstellten.

Aufgrund dessen, dass das Quartier vollständig geplant und bebaut ist und in den vergangenen Jahren bereits Bauten und Anlagen erstellt sowie erweitert wurden, welche die Baulinien nicht einhalten, beabsichtig der Gemeinderat Berg SG den am 27. April 1982 durch das Baudepartement des Kantons St.Gallen genehmigten Überbauungsplan Erlen aufzuheben.

Mit der geplanten Aufhebung würden die künftigen Baugesuche, gemäss dem zu diesem Zeitpunkt gültigen Baureglement, ohne besondere Bauvorschriften beurteilt werden. Die Aufhebung des Überbauungsplans hat keine Auswirkung auf die Zone des Gebietes (W2a) und somit auch keinen Einfluss auf die mögliche Maximalhöhe von Gebäuden oder der Ausnützung einzelner Parzellen.

Das Verfahren für die Aufhebung des Überbauungsplans richtet sich nach Art. 41 des Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; abgekürzt PBG). Aufgrund der Grösse des Plangebiets und der Anzahl Betroffenen wird das ordentliche Verfahren durchgeführt werden.

Gemäss Art. 4 des Raumplanungsgesetzes (SR 700; abgekürzt RPG) und Art. 34 PBG ist eine geeignete Mitwirkung der Bevölkerung vorzusehen. Zu diesem Zweck besteht die Möglichkeit zur Mitwirkung der Bevölkerung. Die Frist erstreckt sich über 30 Tage (vom 16. Juni 2022 bis 19. Juli 2022). Die Akten liegen während diesem Zeitraum im Gemeindehaus auf. Für weiterführende Fragen steht Ihnen Sandro Parissenti (Gemeindepräsident) gerne zur Verfügung.

Die in diesem Zeitraum durch die Bevölkerung eingereichten Vorschläge und Hinweise dienen dem Gemeinderat Berg SG als Grundlage für den geplanten Beschluss zur Aufhebung des Überbauungsplans Erlen.