Neu gilt Leinenpflicht an besonderen Orten

23.01.2020

Seit dem 1. Januar 2020 ist das neue Hundegesetz des Kantons St. Gallen in Kraft. Demzufolge haben die Hundehalterinnen und -halter ihren Hund jederzeit wirksam unter Kontrolle zu haben. Das Gesetz regelt neu zudem die Leinenpflicht an besonderen Orten. So müssen Hunde generell auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlich zugänglichen Gebäuden sowie in den öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen stets an der Leine gehalten werden. Die Gemeinden können weitere Orte unter Leinenpflicht stellen, wovon der Berger Gemeinderat zurzeit jedoch absieht.