Referendumsvorlage Anpassung der Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts
Anpassung der Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts
Folgender Beschluss des Gemeinderats vom 30. Juni 2025 untersteht gemäss Art. 3 und Art. 23 lit. b Gemeindegesetz (sGS 151.2) sowie Art. 13ff. der Gemeindeordnung Berg SG dem fakultativen Referendum.
Referendumsfrist: Montag, 4. August 2025 bis Freitag, 12. September 2025
Auflageort: Gemeinderatskanzlei, Dorfstrasse 17, 9305 Berg SG
Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens: 70 gültige Unterschriften
Die Referendumsvorlage kann nachstehend heruntergeladen werden. Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist der Gemeinderatskanzlei einzureichen.
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Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts (PDF, 165.59 kB) | Download | 0 | Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamts |