Gemeindebeiträge für Strassenunterhalt - neue Formulare auf unserer Homepage

1. Oktober 2026

Für die Einreichung von Gesuchen und Abrechnungen stehen neu auf unserer Homepage entsprechende Online-Formulare zur Verfügung. Diese sind vollständig auszufüllen und zusammen mit den erforderlichen Beilagen bis spätestens 31. Oktober einzureichen.

Gemeindestrassen 2. Klasse
Der Unterhalt von Gemeindestrassen 2. Klasse geht grundsätzlich zulasten der Gemeinde.

Wer Unterhaltsarbeiten selbst ausführt oder in Auftrag gibt, hat diese vorgängig über die Homepage zu melden. Dabei sind die geplanten Massnahmen sowie der Kostenaufwand anzugeben.

Gemeindestrassen 3. Klasse
Der Unterhalt der Gemeindestrassen 3. Klasse erfolgt durch die anstossenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer.

Die Gemeinde beteiligt sich im Rahmen der festgelegten Beiträge an den Unterhaltskosten. Gesuche sind jeweils bis zum 31. Oktober des laufenden Jahres  über die Homepage einzureichen. Nicht fristgerecht eingereichte Gesuche können im Folgejahr nicht berücksichtigt werden.

Gesuche und Abrechnungen
Bis spätestens 31. Oktober 2026 sind folgende Unterlagen einzureichen:
Abrechnung der im Jahr 2026 ausgeführten Unterhaltsarbeiten (inkl. Rechnungskopien und Einzahlungsschein) Meldung der im Jahr 2027 vorgesehenen Unterhaltsarbeiten (inkl. Kostenvoranschlag)

Die Einreichung erfolgt neu nur noch über die auf der Homepage der Gemeinde bereitgestellten Formulare (Services/Online-Schalter).

Sollten Sie Fragen haben, helfen wir Ihnen gerne weiter. 

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