Generelle Informationen

Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.sg.ch/politik-verwaltung/abstimmungen-wahlen.html und des Bundes unter www.admin.ch.

Kontakt

Cornelia Rütsche, cornelia.ruetsche@bergsg.ch

Urne Öffnungszeiten

Persönliche Stimmabgabe an der Urne
im Gemeindehaus Berg SG jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Vorzeitige persönliche Stimmabgabe
Am Mittwoch und Donnerstag vor dem Abstimmungssonntag kann während den Bürostunden beim Stimmregisterbüro vorzeitig persönlich gestimmt werden.

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?

1. Unterschreiben Sie die Erklärung zur brieflichen Stimmabgabe.
2. Legen Sie den/die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert.
3. Legen Sie das Stimmzettelkuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert, mit dem Sie
    das Stimmmaterial erhalten haben.
4. Übergeben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Post. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der
    Urnen bei der Rücksendeadresse eintreffen.
5. Das Fensterkuvert kann
     - unfrankiert der Post übergeben werden
     - in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden
     - an der Urne abgegeben werden