Geschwindigkeitsregime Dorfstrasse und Schwerverkehr als Durchgangsverkehr durch Berg SG: Gemeinderat beantragt Überprüfung

1. Oktober 2026

Der Gemeinderat hat aufgrund mehrfacher Reklamationen von Anwohnenden beschlossen, beim kantonalen Tiefbauamt (Bau- und Umweltdepartement, Strassenkreisinspektorat St. Gallen) einen Antrag auf Überprüfung des Geschwindigkeitsregimes auf der Dorfstrasse zu stellen.

Ausgangslage
Auf dem Abschnitt zwischen Dorfausgang (Fahrtrichtung Arbon) und Hahnberg folgt nach der Tempo-50-Zone eine kurze, signalisierte Tempo-80-Strecke, bevor vor dem Hahnberg wieder auf 50 km/h reduziert wird. Der Streckenverlauf ist kurvenreich und beidseitig von bewohnten Liegenschaften geprägt. Eine Durchfahrt der Kurve mit 80 km/h ist nur mit erhöhtem Risiko möglich und führt regelmässig zum Überfahren der Mittellinie.
Anwohnende beanstanden eine zunehmende Verkehrsfrequenz, auch durch Schwerverkehr, sowie häufige Geschwindigkeitsübertretungen innerhalb der 50er-Zone. Sie bringen diese Übertretungen in einen kausalen Zusammenhang mit der signalisierten Tempoerhöhung auf 80 km/h: Um die Kurve anschliessend sicher befahren zu können, wird bereits weit vor dem Temposchild abgebremst – entsprechend wird zuvor deutlich beschleunigt.

Datengrundlage
Mit dem gemeindeeigenen Messgerät «Speedy» wurden wiederholt Geschwindigkeiten von über 80 km/h innerhalb der 50er-Zone erfasst. Die Messung vom Mai ergab einen V85-Wert von rund 60 km/h. Da es sich beim Gerät nicht um ein geeichtes Messmittel handelt, ist diesen Werten nur tendenzieller, kein beweissicherer Charakter beizumessen. Die Verkehrszunahme steht zudem plausibel im Zusammenhang mit veränderten Verkehrsverhältnissen in Nachbargemeinden, insbesondere Roggwil.
Eine offizielle Messung durch die Kantonspolizei St. Gallen wurde zwischenzeitlich durchgeführt. Die Gemeinde steht dazu in Kontakt mit der Kantonspolizei.

Gemeinderatsbeschluss - Antrag 1
Sicherheitsrisiko und Lärmemissionen stehen nach Einschätzung des Gemeinderats in keinem Verhältnis zur potenziellen Zeitersparnis auf diesem kurzen Abschnitt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, beim kantonalen Tiefbauamt einen offiziellen Antrag auf Überprüfung des Geschwindigkeitsregimes im Abschnitt Dorfausgang–Hahnberg zu stellen. Ziel ist die Abklärung, ob ein Verkehrsgutachten zur Beurteilung der bestehenden 80er-Signalisation ausgelöst wird.

Verkehrsführung Schwerverkehr, Ortsdurchfahrt Dorfstrasse (KS62a) – Antrag 2
Die Gemeinde Roggwil (TG) führte 2018 für den Schwerverkehr ein Einbahnregime und eine Tempo-30-Zone ein, weil die dortige Strasse für ein Kreuzen von Lastwagen zu eng ist. Seither weicht Schwerverkehr – teilweise auch Personenwagenverkehr – auf die Ortsdurchfahrt Berg aus.
Die Dorfstrasse weist ihrerseits zwei für das Kreuzen von Lastwagen ungeeignete Engstellen auf (Engelrank bei der Kirche, Hahnberg) sowie einen schmalen Abschnitt durch die Grundwasserschutzzone Bollbach. Die amtliche Verkehrszählung des Tiefbauamts (Projekt 131-053, November/Dezember 2025) weist rund 2'700 Fahrzeuge pro Werktag aus, davon rund 170 Lastwagen, nahezu gleichmässig auf beide Richtungen verteilt. Die Geschwindigkeit am Messquerschnitt ist unauffällig (V85 rund 35 km/h); massgebend ist nicht die Geschwindigkeit, sondern das Begegnungsrisiko des Schwerverkehrs.
Beurteilung des Gemeinderats:

  1. Das Kernproblem ist nicht die Geschwindigkeit, sondern das gegenläufige Kreuzen von Lastwagen im engen Strassenprofil. Die Zählung des Tiefbauamts belegt einen relevanten und richtungsmässig ausgeglichenen Schwerverkehr.
  2. An den Engstellen sowie im Bereich der Grundwasserschutzzone Bollbach führt der Begegnungsverkehr Lastwagen–Lastwagen zu einem erhöhten Sicherheits- und Gewässerschutzrisiko. Eine Entschärfung ist angezeigt.
  3. Die Dorfstrasse ist eine Kantonsstrasse. Die Verfügungskompetenz für funktionelle Verkehrsanordnungen liegt beim Kanton (Tiefbauamt/Bau- und Umweltdepartement); die Kantonspolizei beurteilt die Massnahme verkehrstechnisch. Die Gemeinde kann lediglich einen begründeten Antrag stellen (Art. 3 SVG, Signalisation nach SSV).
  4. Zur Zielerreichung kommen zwei Massnahmen in Betracht: als Hauptmassnahme ein durchgängiges Fahrverbot für Lastwagen über 3.5 t mit Zubringerdienst; als mildere Massnahme ein richtungsbezogenes Fahrverbot (Einbahnregime Schwerverkehr, zulässig nur Richtung Arbon). Dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit wird mit gestuften Begehren (Haupt- und Eventualbegehren) Rechnung getragen.
  5. Da die Mehrbelastung ihre Ursache im Regime der Gemeinde Roggwil (Kanton Thurgau) hat, ist eine Abstimmung mit dem Kanton Thurgau bzw. mit Roggwil anzustreben, um eine blosse Problemverschiebung zu vermeiden.

Prüfung Verkehrsregime und Verkehrsgutachten 
Der Gemeinderat hat gemäss den vorgenannten Anträgen 1 und 2 beim Tiefbauamt des Kantons St. Gallen eine Prüfung des Verkehrsregimes beantragt. Ziel beider Anträge ist es, mit einem Verkehrsgutachten zur Beurteilung der beiden aufgeführten Sachverhalte Verbesserungen der Verkehrssituation für Berg zu erarbeiten.

Für Rückfragen steht Ihnen die Gemeindeverwaltung Berg SG zur Verfügung.

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