Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Neue Adresse
- Abmeldedatum
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Für eine Abmeldung ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache beim Einwohneramt zwingend.
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 071 524 11 03 | lorena.gervasi@bergsg.ch |