Betreibungsamt - Einleitungsverfahren
Das Einleitungsverfahren ist der erste Schritt in einer Betreibung. Aufgrund des Betreibungsbegehren, welches durch den Gläubiger ausgefüllt eingereicht wird, erstellt das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl. Dieser wird dem Schuldner zugestellt.
Der Schuldner hat ab dem Zeitpunkt der Zustellung 20 Tage Zeit, die Betreibung zu begleichen. Dafür kann beim Betreibungsamt ein Einzahlungsschein angefordert werden.
Ist der Schuldner nicht einverstanden, kann er innert 10 Tagen nach der Zustellung Rechtsvorschlag erheben (Rückseite Zahlungsbefehl).
Sollte keiner der beiden Fällen eintreten, kann das Fortsetzungsbegehren gestellt werden.
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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