Betreibungsamt - Fortsetzung

Liegt kein Rechtsvorschlag vor oder wurde die Betreibung gemäss Zahlungsbefehl nicht bezahlt? Dann können Sie die Fortsetzung der Betreibung verlangen.

Hier wird der Schuldner zur Pfändung vorgeladen. Je nach Einkommens- und Vermögensverhältnisse wird bis zum betriebenen Betrag gepfändet. Dies können Vermögensgegenstände sein, oder auch eine Einkommenspfändung.

Da dieser Vorgang bei jedem anders aussehen kann, wird der Gläubiger sowie der Schuldner mittels Pfändungsurkunde informiert.

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