Bauabnahme beantragen
Nach der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig. Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung bei folgenden Situationen unaufgefordert Anzeige machen:
- nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten
- nach Erstellung der Kanalisationsleitungen (Schmutz- und Regenwasser), vor dem Eindecken der Leitungen
- nach Erstellung des Wasseranschlusses, vor dem Eindecken der Leitungen nach Fertigstellung des Rohbaus, vor Beginn der Verputzarbeiten
- nach Fertigstellung der Auffahrtsrampe
- nach Fertigstellung des Gebäudes, spätestens 20 Tage vor Bezug
- nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten
- bei kleineren Projekten nach Fertigstellung der Bauarbeiten (z. B. Wintergarten)
Füllen Sie für die Meldung an die Bauverwaltung das nachfolgende Formular aus.
Name | Telefon | Kontakt |
---|---|---|
Bauverwaltung | 071 455 11 93 | peter.imthurn@bergsg.ch |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
---|