Gesuch Gemeindebeiträge für Strassenunterhalt - Gemeindestrasse 2. Klasse

Der Unterhalt von Gemeindestrassen 2. Klasse geht grundsätzlich zulasten der Gemeinde. Wird dieser durch die Grundeigentümer ausgeführt oder in Auftrag gegeben, so haben diese vor der Arbeitsaufnahme der Bauverwaltung die beabsichtigten Massnahmen, unter Angabe des ungefähren Kostenaufwandes, zu unterbreiten. Die für das kommende Jahr geplanten Arbeiten sind jeweils bis zum 31. Oktober mit diesem Formular zu melden. Die Ansprüche verjähren mit Ablauf des folgenden Jahres.

Unter diesem Link finden Sie die Strassenklassierung.Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

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