Öffentliche Mitwirkung

20. August 2025

Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:

Kantonsstrasse Nr. 62, Berg: Dorfstrasse, Abschnitt ehem. Rebstock bis Kantonsgrenze - U08.1.062.180047

Mitwirkung:   www.sg.ch/tba-mitwirkung

Frist:             11. August bis 11. September 2025

Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.

St.Gallen, 4. August 2025

Der Kantonsingenieur