Öffentliche Mitwirkung
Kanton St.Gallen - Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wird die Mitwirkung eröffnet für:
Kantonsstrasse Nr. 62, Berg: Dorfstrasse, Abschnitt ehem. Rebstock bis Kantonsgrenze - U08.1.062.180047
Mitwirkung: www.sg.ch/tba-mitwirkung
Frist: 11. August bis 11. September 2025
Stellungnahmen und Anregungen zum Projekt können gerne über den oben vermerkten Pfad eingereicht werden. Zur Einsicht und Teilnahme sind alle eingeladen, die sich für das Projekt interessieren und gerne zur Entwicklung einer optimalen Lösung beitragen möchten.
St.Gallen, 4. August 2025
Der Kantonsingenieur