Bauabnahme beantragen

Nach der Ausführung eines Bauvorhabens werden verschiedene Kontrollen fällig. Die Bauherrschaft muss der Bauverwaltung bei folgenden Situationen unaufgefordert Anzeige machen:

  • nach Erstellung des Schnurgerüstes, vor Beginn der eigentlichen Bauarbeiten
  • nach Erstellung der Kanalisationsleitungen (Schmutz- und Regenwasser), vor dem Eindecken der Leitungen
  • nach Erstellung des Wasseranschlusses, vor dem Eindecken der Leitungen nach Fertigstellung des Rohbaus, vor Beginn der Verputzarbeiten
  • nach Fertigstellung der Auffahrtsrampe
  • nach Fertigstellung des Gebäudes, spätestens 20 Tage vor Bezug
  • nach Fertigstellung der Umgebungsarbeiten
  • bei kleineren Projekten nach Fertigstellung der Bauarbeiten (z. B. Wintergarten)

Füllen Sie für die Meldung an die Bauverwaltung das nachfolgende Formular aus.

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Online-Formular

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